Freitag, 31. Januar 2014

Webmasterfriday - Abzocke im Internet

Ob ich schon einmal im Internet abgezockt wurde? Ehrlich?
Das fragt der Webmasterfriday.  

Glücklicherweise nicht. Einfach deswegen, weil ich nichts kaufe, was ich nicht brauche. Weder Klingelton, noch Clubmitgliedschaft bei Web.de. Dort habe ich zwar mein elektronisches Postfach, aber es nervt einfach nur, wenn statt des Postfachs ein Geburtstagsglückwunsch mit dem kostenlosen Clubzugang auftaucht. Ich will bei denen in keinem Club Mitglied sein, deswegen ist mir glücklicherweise auch entgangen, dass dieser nach einiger Zeit sehr wohl kostenpflichtig ist. 

Auch in der Nicht-Internet-Welt möchte ich keine Kaffeemaschine kaufen und dazu noch eine Kuscheldecke gratis bekommen, die ich nicht brauche. Deswegen fällt es mir leicht, solchen Verlockungen zu widerstehen. Ob Horoskop, Rezept oder Hausaufgabenhilfe: Ich brauche nichts. Deswegen brauche ich auch keinen Dienst, der mir das anbietet. Suche ich ein ganz bestimmtes Rezept, dann finde ich das auch. Damit ein Mensch nicht im Internet abgezockt wird, hilft es, wenn sich dieser sein Haben-Wollen und seiner Gier nach Dingen bewusst ist. Denn genau das wird ausgenutzt, wenn im Internet eine süße Versuchung lockt. Es erinnert mich immer an eine Mausefalle: Vorne klemmt der Speck und wenn die Maus dem Duft nicht widerstehen kann, dann schnappt der Bügel zu. Vor dem Haben-Wollen zu Denken schadet nicht, auch wenn es manchmal weh tut. 

Seit etwas über einem Jahr sind Firmen verpflichtet, einen eindeutigen Knopf auf der Webseite zu haben, auf dem "Kaufen" oder so steht, damit auch jeder verstehen kann, dass es hier nichts umsonst gibt. Leider hat sich das offenbar noch nicht überall herumgesprochen. Die Verbraucherzentralen monieren, dass es immer noch Firmen gibt, die sich nicht daran halten. Wie beispielsweise melango.de, ein Schnäppchenmarkt, der sich eigentlich - das steht in den Vertragsbedingungen - an Unternehmer richtet. Doch auch ganz normale Menschen konnten sich einloggen und auf die Produkte klicken. Danach sollten sie sich registrieren: Name, Adresse und E-Mail-Adresse waren gefragt. Allein dafür sollte eine Grundgebühr von 249 Euro und eine einmalige Aufnahmegebühr von 199 Euro fällig werden. Der Hinweis auf die Kosten war hübsch versteckt und eine Widerrufsbelehrung gab es auch nicht. Das Landgericht Leipzig hielt das für rechtswidrig. Wenn eine Seite nur für Unternehmer und Gewerbetreibende ist, dann muss diese dafür sorgen, dass sich Otto Normalverbraucher dort nicht einfach anmelden kann und dafür abkassiert wird. 

Auch die Werbung für die Clubmitgliedschaft bei Web.de wurde vom Landgericht Koblenz als rechtswidrig eingestuft. Zwei Monate lang sollte der Zugang kostenlos sein. Glücklicherweise brauche ich nichts, was mir als kostenlos hinterhergeworfen wird, schon gar nicht eine Clubmitgliedschaft. Was soll ich damit? Hätte ich hingegen zugestimmt und nicht rechtzeitig gekündigt, dann hätte ich nach den kostenlosen zwei Probemonaten jeden Monat fünf Öcken gelöhnt, mindestens für ein Jahr lang. Weil dieser Hinweis nur im Kleingedruckten versteckt war, hielt das Landgericht Koblenz diese Werbung für unzulässig. 

Fazit:
Diese Firmen nutzen einfach die Gier und das Haben-Wollen der Menschen aus. Würden sich mehr Menschen darüber Gedanken machen, was sie mit dem Zeug eigentlich wollen, dann könnten solche Abzocker keine Kohle verdienen. 



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